Berechnung Steuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorge
Mit diesem Steuerkalkulator können Sie die Höhe der Steuer berechnen,
die Sie auf ausbezahlten Kapitalleistungen aus Vorsorge, das heisst auf Auszahlungen
aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) entrichten
müssen.
Die privilegierte Steuer beträgt ein Drittel der Steuer, die für ein Einkommen in
Höhe der Kapitalzahlung zu entrichten wäre, mindestens aber 0.5 Prozent je Steuereinheit (1/5 bei der direkten Bundessteuer).
Die Auszahlung wird nicht zum übrigen Einkommen hinzu gerechnet. Es werden keine
Sozialabzüge angerechnet. Sämtliche Auszahlungen innerhalb eines Steuerjahres müssen
zusammengerechnet werden (= Auszahlungsbetrag).
Steuereinheiten der Gemeinden
Realisiert durch DIIN Kanton Luzern