www.steuern.lu.ch

Berechnung Steuern auf Liquidationsgewinn bei Geschäftsaufgabe

Mit diesem Steuerkalkulator können Sie die Höhe der Steuer berechnen, die seit 2011 auf Liquidationsgewinnen bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität anfallen. Weitere Hinweise Weitere Hinweise

Es muss die Aufteilung des Liquidationsgewinns in fiktiven Einkauf und in restlichen Liquidationsgewinn bekannt sein (§ 59b des Steuergesetzes bzw. Art. 37b des Gesetzes über die direkte Bundessteuer; Kreisschreiben Nr. 28 vom 3.11.2010 inkl. Verordnung als Anhang I).

Die Steuer beträgt für den Betrag, der auf fiktive Einkäufe entfällt, ein Drittel der Steuer, die für ein Einkommen in Höhe dieses Betrages zu entrichten wäre (1/5 bei der direkten Bundessteuer).

Für den restlichen Liquidationsgewinn berechnet sich die Steuer zum Satz von einem Drittel dieses Betrages (1/5 bei der direkten Bundessteuer), es wird aber in jedem Fall eine Steuer zu einem Satz von mindestens 2 Prozent erhoben (bei der Staats- und Gemeindesteuern 2 Prozent je Einheit).

Die Liquidationsgewinne werden nicht zum übrigen Einkommen hinzu gerechnet. Es werden keine Sozialabzüge angerechnet.

Für die Berechnung des Liquidationsgewinns besteht ein Formular "Liquidationsgewinn bei Geschäftsaufgabe". PublikationenPublikationen

Gemeinde, Jahr & Betrag
(rot angezeigte Gemeinden haben vor dem aktuellen Jahr fusioniert)
 
 
Tarif & Konfession
Steuern
  

Steuereinheiten der Gemeinden

Realisiert durch DIIN Kanton Luzern