Berechnung Steuern auf Liquidationsgewinn bei Geschäftsaufgabe
Mit diesem Steuerkalkulator können Sie die Höhe der Steuer berechnen,
die seit 2011 auf Liquidationsgewinnen bei definitiver Aufgabe der selbständigen
Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität anfallen.
Weitere Hinweise
Es muss die Aufteilung des Liquidationsgewinns in fiktiven Einkauf und in restlichen
Liquidationsgewinn bekannt sein (§ 59b des Steuergesetzes bzw. Art. 37b des Gesetzes
über die direkte Bundessteuer;
Kreisschreiben Nr. 28 vom 3.11.2010 inkl. Verordnung als Anhang I).
Die Steuer beträgt für den Betrag, der auf fiktive Einkäufe entfällt, ein Drittel der Steuer,
die für ein Einkommen in Höhe dieses Betrages zu entrichten wäre (1/5 bei der direkten
Bundessteuer).
Für den restlichen Liquidationsgewinn berechnet sich die Steuer zum Satz von einem Drittel
dieses Betrages (1/5 bei der direkten Bundessteuer), es wird aber in jedem Fall eine Steuer
zu einem Satz von mindestens 2 Prozent erhoben (bei der Staats- und Gemeindesteuern 2 Prozent
je Einheit).
Die Liquidationsgewinne werden nicht zum übrigen Einkommen hinzu gerechnet.
Es werden keine Sozialabzüge angerechnet.
Für die Berechnung des Liquidationsgewinns besteht ein Formular "Liquidationsgewinn bei Geschäftsaufgabe".
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