Berechnung Staats- und Gemeindesteuern
qualifizierte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften:
Einkommens-Eingabe ab Steuerperiode 2009: Teilbesteuerungsverfahren
(
LU
StB Bd 1 Weisungen StG § 27 Nr. 3)
- Für die Eingabe ist das steuerbare Gesamteinkommen gemäss Steuererklärung sowie,
wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Einkommen einzugeben
(Eingabe: davon Dividende aus qualifizierter Beteiligung = leer lassen, da die obigen
Werte bereits um
den steuerfreien Teil der Beteiligungserträge reduziert sind)
Einkommens-Eingabe für Steuerperiode 2008 + 2009 (bei Wahl des Teilsatzverfahrens):
(
StB Bd 1 Weisungen StG § 57 Nr. 2)
- Für die Eingabe ist das Gesamteinkommen (inklusive Dividende aus qualifizierter
Beteiligung) sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Einkommen
(inklusive Dividende aus qualifizierter Beteiligung) und im Feld "davon Dividende
aus qualifizierter Beteiligung" die entsprechende Dividende einzugeben.
Vermögens-Eingabe: Für alle Steuerperioden gilt das Teilsatzverfahren
Für den Begriff der qualifizierten Beteiligung in den einzelnen Steuerperioden siehe
(
LU
StB Bd 1 Weisungen StG § 60 Nr. 1)
- Für die Eingabe ist das Gesamtvermögen sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern
steuerbare Vermögen und im Feld "davon Steuerwert der qualifizierten Beteiligung"
die entsprechenden Werte einzugeben.
Vermögens-Eingabe: Für alle Steuerperioden gilt das Teilsatzverfahren
Für den Begriff der qualifizierten Beteiligung in den einzelnen Steuerperioden siehe
(
LU
StB Bd 1 Weisungen StG § 60 Nr. 1)
- Für die Eingabe ist das Gesamtvermögen sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern
steuerbare Vermögen und im Feld "davon Steuerwert der qualifizierten Beteiligung"
die entsprechenden Werte einzugeben.
Steuereinheiten der Gemeinden
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