Füllen Sie die nachfolgenden Eingabefelder aus und lassen Sie sich Ihre Staats- und Gemeindesteuern für eine beliebige Luzerner Gemeinde berechnen. Wegen den individuellen Vergütungen/Belastungen (wie beispielsweise Verrechnungssteuer, Zinsen, Personalsteuer, Liegenschaftssteuer oder Kirchgemeinden mit unterschiedlichen Einheiten) ist zu beachten, dass der errechnete Steuerbetrag von Ihrer Steuerrechnung abweichen kann.
Berechnung der Staats- und Gemeindesteuern
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(rot angezeigte Gemeinden haben vor dem aktuellen Jahr fusioniert)
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qualifizierte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften:
Einkommens-Eingabe ab Steuerperiode 2009: Teilbesteuerungsverfahren
(
LU StB Bd 1 Weisungen StG § 27 Nr. 3)
- Für die Eingabe ist das steuerbare Gesamteinkommen gemäss Steuererklärung sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern
steuerbare Einkommen einzugeben
(Eingabe: davon Dividende aus qualifizierter Beteiligung = leer lassen, da die obigen
Werte bereits um
den steuerfreien Teil der Beteiligungserträge reduziert sind)
Einkommens-Eingabe für Steuerperiode 2008 + 2009 (bei Wahl des Teilsatzverfahrens):
(
StB Bd 1 Weisungen StG § 57 Nr. 2)
- Für die Eingabe ist das Gesamteinkommen (inklusive Dividende aus qualifizierter
Beteiligung) sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Einkommen
(inklusive Dividende aus qualifizierter Beteiligung) und im Feld "davon Dividende aus qualifizierter Beteiligung" die entsprechende Dividende einzugeben.
Vermögens-Eingabe: Für alle Steuerperioden gilt das Teilsatzverfahren
Für den Begriff der qualifizierten Beteiligung in den einzelnen Steuerperioden siehe
(
LU StB Bd 1 Weisungen StG § 60 Nr. 1)
- Für die Eingabe ist das Gesamtvermögen sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Vermögen und im Feld "davon Steuerwert der qualifizierten Beteiligung" die entsprechenden Werte einzugeben.
Vermögens-Eingabe: Für alle Steuerperioden gilt das Teilsatzverfahren
Für den Begriff der qualifizierten Beteiligung in den einzelnen Steuerperioden siehe
(
LU StB Bd 1 Weisungen StG § 60 Nr. 1)
- Für die Eingabe ist das Gesamtvermögen sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Vermögen und im Feld "davon Steuerwert der qualifizierten Beteiligung" die entsprechenden Werte einzugeben.
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Die Höchstbelastung (Gesamtbelastung), gemäss § 62 des Steuergesetzes wird nicht gerechnet.
Steuereinheiten der Gemeinden